Info & Anmeldung

Kindi

Wer kommt in den Kindergarten?

Der Kindergarten kann von Kindern im Alter zwischen 3 bis 6 Jahren besucht werden. Für alle 5-jährigen Kinder besteht eine Besuchspflicht von 20 Stunden pro Woche. Vierjährige Kinder die nicht für den Kindergarten angemeldet sind, werden zu einer Sprachstandsfeststellung eingeladen. Wird ein Sprachförderbedarf laut §26 KBBG festgestellt, ist auch ein vierjähriges Kind zum Besuch eines Kindergartens verpflichtet. 

Integrationsgruppen

Neben den Regelgruppen führen wir auch Integrationsgruppen für Kinder, die eine besondere Förderung benötigen. Um den speziellen Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden, wird auf eine kleinere Gruppengröße geachtet.

Anmeldung für das Kindergartenjahr 2024/25

Für das Kindergartenjahr 2024/25 können alle Kinder, die bis zum 1. September 2024 drei, vier oder fünf Jahre alt sind, angemeldet werden. Die betreffenden Erziehungsberechtigten erhalten von der Gemeinde ein Informationsschreiben für die Bedarfsabfrage im Februar. Für dreijährige Kinder stehen in Lustenau nur eine begrenzte Anzahl an Kindergartenplätzen zur Verfügung. Bitte nutzen Sie auch das breite Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen, Tageseltern und Spielgruppen. Für dreijährige Kinder besteht keine Besuchspflicht.

Die Anmeldung ist ab dem 15. Februar mit dem nachstehenden Onlineformular möglich. Anmeldeschluss ist der 3. März.

Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Familienservice in der Villa, Kaiser-Franz-Josef-Straße 34, Frau Sandra Hechenberger. 

Anmeldung für die Sommerferien – Betreuung 2024

Kinder, welche den Kindergarten im Kindergartenjahr 2023/24 bereits besuchen können hier für die Ferienbetreuung in den Sommerferien angemeldet werden. Die Anmeldung ist vom 25.1. bis zum 18.2.2024 möglich.

Mag. Lisa Kempter Abteilungsleiterin
T +43 5577 8181-4102 E-Mail senden

Villa
Kaiser-Franz-Josef-Straße 34

Mag. Helen Brandl-Waibel Abteilungsleiterin
T +43 5577 8181-4101 E-Mail senden

Villa
Kaiser-Franz-Josef-Straße 34