Info & Anmeldung

Kindi

Wer kommt in den Kindergarten?

Der Kindergarten kann von Kindern im Alter zwischen 3 bis 6 Jahren besucht werden. Für alle 5-jährigen Kinder besteht eine Besuchspflicht von 20 Stunden pro Woche. Vierjährige Kinder die nicht für den Kindergarten angemeldet sind, werden zu einer Sprachstandsfeststellung eingeladen. Wird ein Sprachförderbedarf laut §26 KBBG festgestellt, ist auch ein vierjähriges Kind zum Besuch eines Kindergartens verpflichtet. 

Integrationsgruppen

Neben den Regelgruppen führen wir auch Integrationsgruppen für Kinder, die eine besondere Förderung benötigen. Um den speziellen Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden, wird auf eine kleinere Gruppengröße geachtet.

Anmeldung für das Kindergartenjahr 2026/27

Für das Kindergartenjahr 2026/27 können alle Kinder, die bis zum 1. September 2026 drei, vier oder fünf Jahre alt sind, angemeldet werden. Die betreffenden Erziehungsberechtigten erhalten von der Gemeinde ein Schreiben für die Bedarfsabfrage im Februar. Für dreijährige Kinder besteht keine Besuchspflicht.

In Lustenau gibt es zudem drei sprengeloffene Kindergärten mit unterschiedlichen pädagogischen Schwerpunkten.
Zwei naturpädagogische Einrichtungen im Alberried und Streueried sowie neu ab Herbst 2026, einen MINT-Schwerpunkt im Kindergarten Wiesenrain.

Die Anmeldung für die Sprengel- sowie Schwerpunktkindergärten ist im Laufe des Februars über diesen Link möglich.

Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Familienservice in der Villa, Kaiser-Franz-Josef-Straße 34, Frau Sandra Hechenberger. 

Anmeldung für die Sommerferien – Betreuung 2025

Kinder, welche den Kindergarten im Kindergartenjahr 2024/25 bereits besuchen, können sich für die Ferienbetreuung in den Sommerferien anmelden. Die Anmeldefrist ist bereits abgelaufen.

Mag. Lisa Kempter Abteilungsleiterin
T +43 5577 8181-4102 E-Mail senden

Villa
Kaiser-Franz-Josef-Straße 34

Mag. Helen Brandl-Waibel Abteilungsleiterin
T +43 5577 8181-4101 E-Mail senden

Villa
Kaiser-Franz-Josef-Straße 34