Info & Anmeldung

Wer kommt in den Kindergarten?
Der Kindergarten kann von Kindern im Alter zwischen 3 bis 6 Jahren besucht werden. Für alle 5-jährigen Kinder besteht eine Besuchspflicht von 20 Stunden pro Woche. Vierjährige Kinder die nicht für den Kindergarten angemeldet sind, werden zu einer Sprachstandsfeststellung eingeladen. Wird ein Sprachförderbedarf laut §26 KBBG festgestellt, ist auch ein vierjähriges Kind zum Besuch eines Kindergartens verpflichtet.
Integrationsgruppen
Neben den Regelgruppen führen wir auch Integrationsgruppen für Kinder, die eine besondere Förderung benötigen. Um den speziellen Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden, wird auf eine kleinere Gruppengröße geachtet.
Anmeldung für das Kindergartenjahr 2025/26
Für das Kindergartenjahr 2025/26 können alle Kinder, die bis zum 1. September 2025 drei, vier oder fünf Jahre alt sind, angemeldet werden. Die betreffenden Erziehungsberechtigten erhalten von der Gemeinde ein Informationsschreiben für die Bedarfsabfrage im Februar. Für dreijährige Kinder stehen in Lustenau nur eine begrenzte Anzahl an Kindergartenplätzen zur Verfügung. Bitte nutzen Sie auch das breite Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen, Tageseltern und Spielgruppen. Für dreijährige Kinder besteht keine Besuchspflicht.
Die Anmeldung ist ab 11. Februar über diesen Link möglich. Anmeldeschluss ist am 2. März 2025.
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Familienservice in der Villa, Kaiser-Franz-Josef-Straße 34, Frau Sandra Hechenberger.
Anmeldung für die Sommerferien – Betreuung 2025
Kinder, welche den Kindergarten im Kindergartenjahr 2024/25 bereits besuchen, können sich für die Ferienbetreuung in den Sommerferien anmelden. Die Anmeldefrist ist bereits abgelaufen.